Allgemeine Geschäftsbedingungen
für projektbezogene IT-Dienstleistungen von Sandra Wöllner, handelnd unter NOEMA AI.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über IT-Dienstleistungen zwischen Sandra Wöllner, handelnd unter NOEMA AI, Am Höhenweg 6, 08371 Glauchau, und ihren Auftraggebern, soweit im jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer Individualvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart ist.
Individualvereinbarungen haben Vorrang. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Bedingungen nur, soweit sie zwingende gesetzliche Verbraucherrechte nicht einschränken.
2. Vertragsschluss
Darstellungen von Leistungen und Preisen auf noema-ai.de sind noch kein verbindliches Vertragsangebot. Eine Projektanfrage über die Website oder per E-Mail ist unverbindlich und führt allein nicht zu einem Vertrag.
Ein Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine sonst eindeutig dokumentierte beiderseitige Beauftragung zustande. Inhalt und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
NOEMA AI erbringt die konkret vereinbarten IT-Leistungen nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Umfang. Dazu können insbesondere Beratung, Konfiguration, Administration, Fernwartung, Server- und Webleistungen, Automatisierung, Fehleranalyse, Implementierung und Dokumentation gehören.
Zusätzliche oder geänderte Anforderungen werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt. Soweit dadurch zusätzlicher Aufwand oder Fremdkosten entstehen, wird dies vor der Beauftragung transparent gemacht.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Berechtigungen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und stellt sicher, dass er zur Freigabe der betroffenen Systeme und Daten berechtigt ist.
Vor Änderungen an produktiven Systemen ist eine angemessene aktuelle Datensicherung erforderlich, soweit dies nach Art und Risiko der Tätigkeit angezeigt ist. Ob die Sicherung durch den Auftraggeber bereitgestellt oder als gesonderte Leistung durch NOEMA AI erstellt oder geprüft wird, wird im Auftrag festgelegt.
Verzögerungen, die auf fehlende notwendige Mitwirkung zurückgehen, können den vereinbarten Zeitplan verschieben.
5. Fernwartung und Zugriffe
Fernzugriffe erfolgen nur auf die für den jeweiligen Auftrag freigegebenen Systeme und nur im erforderlichen Umfang. Als Zugriffsmethoden können insbesondere AnyDesk, TeamViewer QuickSupport, SSH oder andere ausdrücklich vereinbarte Verfahren eingesetzt werden.
Zugangsdaten, private Schlüssel, API-Schlüssel und vergleichbare Geheimnisse sollen nicht in gewöhnlichen E-Mails oder Auftragsformularen übermittelt werden. Geeignete Übergabewege werden bei Bedarf gesondert abgestimmt.
6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
NOEMA AI verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, wird vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Die Datenschutzerklärung unter datenschutz.html beschreibt ergänzend die Verarbeitung im Zusammenhang mit Website, Kommunikation, Support und den eingesetzten Systemen.
7. Einsatz von KI-Unterstützung
KI-gestützte Werkzeuge können zur technischen Unterstützung eingesetzt werden. Ohne gesonderte dokumentierte Freigabe werden projektbezogene personenbezogene oder vertrauliche Informationen nicht an externe generative KI-Dienste übermittelt.
Passwörter, private Schlüssel, API-Schlüssel, Wiederherstellungscodes und vergleichbare Geheimnisse werden nicht in externe generative KI-Systeme eingegeben. Produktive Änderungen und wesentliche technische Entscheidungen bleiben unter menschlicher Kontrolle.
8. Preise, Fremdkosten und Vor-Ort-Einsätze
Arbeitsleistungen werden, soweit kein Festpreis oder eine andere Vergütung vereinbart ist, mit 89 € pro Stunde nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die konkrete Abrechnungseinheit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.
Vor-Ort-Einsätze und hiermit verbundene Anfahrtskosten erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung. Maßgeblich ist die individuell vereinbarte Vergütung.
Fremdkosten, Lizenzen, kostenpflichtige Cloud-Dienste, Hardware, Versand- oder sonstige Drittkosten werden nur beauftragt, wenn dies vereinbart oder vom Auftraggeber zuvor freigegeben wurde.
NOEMA AI wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
9. Fälligkeit und Zahlungsverzug
Zahlungsfrist und Zahlungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Rechnung. Ist keine besondere Regelung getroffen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Fälligkeit und Verzug.
10. Termine und Leistungshindernisse
Verbindliche Termine oder Fristen müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden. Können vereinbarte Leistungen wegen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von NOEMA AI liegen, nicht rechtzeitig erbracht werden, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
11. Mängel und Gewährleistung
Für Mängel und Gewährleistungsrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im konkreten Vertrag wirksam nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber soll erkennbare Probleme möglichst nachvollziehbar beschreiben und die für die Prüfung erforderlichen Informationen bereitstellen.
12. Haftung
NOEMA AI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für den Verlust von Daten haftet NOEMA AI im Rahmen der vorstehenden Haftungsregeln nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, wenn die Erstellung oder Prüfung der Datensicherung selbst Gegenstand des Auftrags war oder NOEMA AI den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten von Erfüllungsgehilfen.
13. Nutzungsrechte, Drittsoftware und Open Source
Nutzungsrechte an individuell geschaffenen Arbeitsergebnissen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Bereits bestehende Werkzeuge, Vorlagen, Bibliotheken und Komponenten bleiben hiervon unberührt. Für Drittsoftware und Open-Source-Komponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.
14. Vertragsbeendigung
Laufzeit, Kündigung und Beendigung richten sich nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Stornierungs- oder Kündigungsgebühr wird durch diese AGB nicht eingeführt.
15. Verbraucher und Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die hierfür maßgebliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt.
Informationen zum Widerrufsrecht · Widerrufsbelehrung als PDF
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ein besonderer Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
Stand: 1. Oktober 2026.
